Alles, was Sie vor dem Einreichen Ihrer Rechnung wissen sollten
Hier finden Sie sämtliche Informationen zu Zahnarztrechnungen, Taxpunktwert und Taxpunktzahl, Tarifarten und Zahnarztwahl.
Wissenswertes und FAQ
Genügt die Angabe des Taxpunktwertes (z.B. Frs. 1.35) damit ich Kostenvoranschläge von zwei Praxen vergleichen kann?
Nur die Angabe des Taxpunktwertes ist kein Hinweis für eine günstigere Behandlung. Der Preis einer Leistung ergibt sich aus der Multiplikation des Taxpunktwertes und der Taxpunktzahl. Ein tieferer Taxpunktwert mit einer höheren Taxpunktzahl ergibt somit einen höheren Leistungsbetrag.
Meine Rechnung übersteigt den Kostenvoranschlag um 25%. Ist das zulässig?
Jeder Kostenvoranschlag sollte grundsätzlich darauf hinweisen, dass eine Abweichung von bis zu 15% möglich ist. Muss der Behandlungsumfang erweitert werden, weil zur Zeit des Erstellens des Kostenvoranschlages noch nicht erkennbare weitere zahnärztliche Massnahmen nötig sind, soll die Kostenschätzung neu kalkuliert und vorgelegt werden.
Wird mir bei einem Unfall, welcher von der Versicherung übernommen wird, eine zusätzliche Rechnung ausgestellt?
Die Abrechnung eines Zahnunfalls erfolgt entweder über das UVG (Unfall Versicherung Gesetz) oder über das KVG (Krankenversicherung Gesetz).
- Ist der Patient im Angestellten Verhältnis wird der Unfall über das UVG abgerechnet. In diesem Fall erhält der Patient keine zusätzliche Rechnung.
- Im UVG gibt es keine Franchise oder einen Selbstbehalt. Die UV-Versicherung haftet für einen übernommen Unfall, solange der Schaden und der Unfall in direktem Zusammenhang stehen.
- Bei Abrechnung über das KVG (Selbständigerwerbende, Hausfrauen u.ä.m.) begleicht die Krankenkasse Ihre Rechnung. Eine Franchise/Selbstbehalt wird nachträglich abgerechnet.
Kann ich einen Kostenvoranschlag an die defac GmbH einreichen?
Ein Kostenvoranschlag ist kaum prüfbar, da im Laufe der Behandlungen Abweichungen auftreten können. Kostenvoranschläge beinhalten keine Behandlungsdaten und zur Prüfung sind Behandlungsunterlagen notwendig. Für eine Behandlung gibt es zudem mehrere Behandlungsvorschläge.
Ich finde meine Rechnung zu hoch. Wie kann ich vorgehen?
- Eine Kontaktaufnahme mit dem Zahnarzt sollte der erste Schritt sein. Oft können offene Fragen sofort geklärt werden.
- Bleiben Fragen offen, dann wäre das Einreichen der Rechnung an uns eine weitere Alternative. Wir prüfen die Rechnung auf Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Diese Angaben dienen dem Patienten zu einer erneuten Kontaktaufnahme und als weitere Diskussionsbasis mit dem Zahnarzt.
- Bleibt der Dialog erfolglos, kann das Einreichen der Unterlagen an einer SSO Schlichtungsstelle oder nötigenfalls einer Rechtschutzversicherung sinnvoll sein. Wenn möglich, sollte der juristische Weg gemieden werden.
Ist es möglich, dass in der gleichen Stadt verschiedene Taxpunktwerte abgerechnet werden?
Bei einer privaten Abrechnung darf der Zahnarzt den Taxpunktwert frei wählen. Dieser sollte CHF 1.70 nicht übersteigen. Der Wert ist abhängig von mehreren Faktoren:
- Wohnort und somit den Infrastrukturkosten
- Löhnen
- Schwierigkeitsgrad der Behandlung
- Welche Angaben enthält eine Zahnarztrechnung?Ihre Zahnarztrechnung muss immer folgende Angaben enthalten:
- Name des Rechnungsstellers (Inhaber der Berufsausübungsbewilligung) und bei Abweichung Name des verantwortlichen behandelnden Zahnarztes (Behandler)
- Behandlungsperiode (von … bis …)
- das Behandlungsdatum
- die Tarifposition (4.xxxxx) mit einer Texterläuterung
- die Anzahl pro Tarifposition
- die Taxpunktzahl für jede Tarifposition
- den Taxpunktwert
- Totalbetrag der Rechnung (inkl. MWST soweit MWST-pflichtig)
- Der Betrag errechnet sich aus der Summe der Taxpunktzahlen multipliziert mit dem Taxpunktwert. (Muster einer Rechnung)
- Was versteht man unter Taxpunktwert und Taxpunktzahl?Der Zahnarzttarif besteht aus circa 600 Positionen bzw. Leistungen.
- Jede Leistung im Zahnarzttarif beruht auf einer klaren Kostenberechnung.
- Jeder Leistung wird eine Anzahl von Taxpunkten (Taxpunktzahl) zugeordnet.
- Der Taxpunktwert (TPW) wird von jeder Praxis individuell festgelegt. Ausnahme: Behandlungen zu Lasten von Unfall-/Invaliden-/Militärversicherung haben einen gesamtschweizerisch festgelegten Taxpunktwert von CHF 1.00.
- Der Preis der Leistung ergibt sich aus der Multiplikation von Taxpunktzahl und Taxpunktwert.
Bei Sozialversicherungsfällen unter Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungsgesetz (UVG/MVG/IVG) sowie unter Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind sowohl Taxpunktzahl als auch Taxpunktwert pro Leistung klar definiert. Im UV/ MV/ IV Tarif ist der Taxpunktwert auf CHF 1.00 festgelegt, die Taxpunktzahl weist ebenfalls einen fixen Wert auf.
Bei Privatpatienten können der Taxpunktwert (TPW) und die Taxpunktzahl (TP) innerhalb eines bestimmten Rahmens angepasst werden. Der Taxpunktwert ist nach unten frei, darf für die berechtigten Tarifnutzer nach oben nicht CHF 1.70 übersteigen.
Der Zahnarzt kann sowohl den Taxpunktwert, als auch die Taxpunktzahl dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung, seiner Infrastrukturkosten, dem Lohnaufwand, den Ansprüchen des Patienten an Ästhetik anpassen.
Zu beachten ist, dass der Zahnarzttarif die zahntechnischen Arbeiten nicht enthält und diese Leistungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- Welche Pflichten haben SSO-Zahnärzte und -innen?
Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO – kurz: SSO
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO ist die Berufs- und Standesorganisation der in der Schweiz tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Zugehörigkeit einer solchen Fachperson zur SSO bietet Ihnen deshalb Gewähr, dass eine Zahnbehandlung nach allen Regeln der Kunst ausgeführt wird. Zahnärztinnen und Zahnärzte SSO verpflichten sich, ihre Kenntnisse auf dem neusten Stand der Wissenschaft zu halten und ihre Praxis nach modernsten Qualitätsstandards zu führen.
SSO-Zahnärzte
- informieren Patientinnen und Patienten über verschiedene Möglichkeiten der Therapie und über die entsprechenden Kosten und unterbreiten einen Kostenvoranschlag. Dieser darf maximal 15% überschritten werden.
- stellen Patientinnen und Patienten eine detaillierte und verständliche Rechnung aus.
- unterziehen sich im Streitfall dem Verfahren vor der unabhängigen zahnärztlichen Begutachtungskommission.
Zweitmeinung
Wie in der allgemeinen Medizin führen mehrere Wege zum Ziel. Zweitmeinungen können Behandlungsvarianten vorzeigen. Nicht immer führt eine Zweitmeinung zur gewünschten Gewissheit.
Kostenvoranschläge
Holen Sie für grössere Arbeiten immer einen Kostenvoranschlag ein. Doch über eines müssen Sie sich im Klaren sein: Eine Überprüfung eines Kostenvoranschlages ist nur teilweise aussagekräftig. Auf dem Kostenvoranschlag kann man nur Taxpunktwert und Taxpunktzahl ermitteln. Die Behandlung ist zwar ersichtlich und deutbar, aber wegen fehlender zusätzlicher Unterlagen nur mässig aussagekräftig.