Alles, was Sie vor dem Einreichen Ihrer Rechnung wissen sollten

Hier finden Sie sämtliche Informationen zu Zahnarztrechnungen, Taxpunktwert und Taxpunktzahl, Tarifarten und Zahnarztwahl.

Wissenswertes und FAQ

Nur die Angabe des Taxpunktwertes ist kein Hinweis für eine günstigere Behandlung. Der Preis einer Leistung ergibt sich aus der Multiplikation des Taxpunktwertes und der Taxpunktzahl. Ein tieferer Taxpunktwert mit einer höheren Taxpunktzahl ergibt somit einen höheren Leistungsbetrag.

Jeder Kostenvoranschlag sollte grundsätzlich darauf hinweisen, dass eine Abweichung von bis zu 15% möglich ist. Muss der Behandlungsumfang erweitert werden, weil zur Zeit des Erstellens des Kostenvoranschlages noch nicht erkennbare weitere zahnärztliche Massnahmen nötig sind, soll die Kostenschätzung neu kalkuliert und vorgelegt werden.

Die Abrechnung eines Zahnunfalls erfolgt entweder über das UVG (Unfall Versicherung Gesetz) oder über das KVG (Krankenversicherung Gesetz).

  • Ist der Patient im Angestellten Verhältnis wird der Unfall über das UVG abgerechnet. In diesem Fall erhält der Patient keine zusätzliche Rechnung.
    • Im UVG gibt es keine Franchise oder einen Selbstbehalt. Die UV-Versicherung haftet für einen übernommen Unfall, solange der Schaden und der Unfall in direktem Zusammenhang stehen.
  • Bei Abrechnung über das KVG (Selbständigerwerbende, Hausfrauen u.ä.m.) begleicht die Krankenkasse Ihre Rechnung. Eine Franchise/Selbstbehalt wird nachträglich abgerechnet.

Ein Kostenvoranschlag ist kaum prüfbar, da im Laufe der Behandlungen Abweichungen auftreten können. Kostenvoranschläge beinhalten keine Behandlungsdaten und zur Prüfung sind Behandlungsunterlagen notwendig. Für eine Behandlung gibt es zudem mehrere Behandlungsvorschläge.

  1. Eine Kontaktaufnahme mit dem Zahnarzt sollte der erste Schritt sein. Oft können offene Fragen sofort geklärt werden.
  2. Bleiben Fragen offen, dann wäre das Einreichen der Rechnung an uns eine weitere Alternative. Wir prüfen die Rechnung auf Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Diese Angaben dienen dem Patienten zu einer erneuten Kontaktaufnahme und als weitere Diskussionsbasis mit dem Zahnarzt.
  3. Bleibt der Dialog erfolglos, kann das Einreichen der Unterlagen an einer SSO Schlichtungsstelle oder nötigenfalls einer Rechtschutzversicherung sinnvoll sein. Wenn möglich, sollte der juristische Weg gemieden werden.

Bei einer privaten Abrechnung darf der Zahnarzt den Taxpunktwert frei wählen. Dieser sollte CHF 1.70 nicht übersteigen. Der Wert ist abhängig von mehreren Faktoren:

  • Wohnort und somit den Infrastrukturkosten
  • Löhnen
  • Schwierigkeitsgrad der Behandlung

FAQ

Alle Fragen beantwortet?

Zahnarztrechnung

Eine Rechnung muss detailliert sein. Anhand des Behandlungsdatums und der abgerechneten Positionen prüft man eine Rechnung auf Wirtschaftlichkeit und Korrektheit.

  • Welche Angaben enthält eine Zahnarztrechnung?
    Ihre Zahnarztrechnung muss immer folgende Angaben enthalten:

    • Name des Rechnungsstellers (Inhaber der Berufsausübungsbewilligung) und bei Abweichung Name des verantwortlichen behandelnden Zahnarztes (Behandler)
    • Behandlungsperiode (von … bis …)
    • das Behandlungsdatum
    • die Tarifposition (4.xxxxx) mit einer Texterläuterung
    • die Anzahl pro Tarifposition
    • die Taxpunktzahl für jede Tarifposition
    • den Taxpunktwert
    • Totalbetrag der Rechnung (inkl. MWST soweit MWST-pflichtig)
    • Der Betrag errechnet sich aus der Summe der Taxpunktzahlen multipliziert mit dem Taxpunktwert. (Muster einer Rechnung)
  • Was versteht man unter Taxpunktwert und Taxpunktzahl?
    Der Zahnarzttarif besteht aus circa 600 Positionen bzw. Leistungen.

    • Jede Leistung im Zahnarzttarif beruht auf einer klaren Kostenberechnung.
    • Jeder Leistung wird eine Anzahl von Taxpunkten (Taxpunktzahl) zugeordnet.
    • Der Taxpunktwert (TPW) wird von jeder Praxis individuell festgelegt. Ausnahme: Behandlungen zu Lasten von Unfall-/Invaliden-/Militärversicherung haben einen gesamtschweizerisch festgelegten Taxpunktwert von CHF 1.00.
    • Der Preis der Leistung ergibt sich aus der Multiplikation von Taxpunktzahl und Taxpunktwert.

    Bei Sozialversicherungsfällen unter Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungsgesetz (UVG/MVG/IVG) sowie unter Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind sowohl Taxpunktzahl als auch Taxpunktwert pro Leistung klar definiert. Im UV/ MV/ IV Tarif ist der Taxpunktwert auf CHF 1.00 festgelegt, die Taxpunktzahl weist ebenfalls einen fixen Wert auf.

    Bei Privatpatienten können der Taxpunktwert (TPW) und die Taxpunktzahl (TP) innerhalb eines bestimmten Rahmens angepasst werden. Der Taxpunktwert ist nach unten frei, darf für die berechtigten Tarifnutzer nach oben nicht CHF 1.70 übersteigen.

    Der Zahnarzt kann sowohl den Taxpunktwert, als auch die Taxpunktzahl dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung, seiner Infrastrukturkosten, dem Lohnaufwand, den Ansprüchen des Patienten an Ästhetik  anpassen.

    Zu beachten ist, dass der Zahnarzttarif die zahntechnischen Arbeiten nicht enthält und diese Leistungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Taxpunktwert und Taxpunktzahl

Je nach Wahl des Taxpunktwertes und der Taxpunktzahl kann es zu grossen Preisunterschieden kommen.

Ein tiefer Taxpunktwert mit einer hohen Taxpunktzahl führt zu einer erhöhten Schlussrechnung.

Zahnarzttarife

Unterschiede

  • Welche unterschiedlichen Zahnarzttarife gibt es?
  • Tarif von 1994 bzw. 1996

    Es gibt den Tarif von 1994 bzw. 1996 (“alter Tarif”), welcher noch von den Krankenversicherern bei Pflichtleistungen angewandt wird. Die Position beginnt mit einer 4 und hat zusätzlich noch 3 weitere Zahlen (z.B. 4000).
    Für Behandlungen, welche als Pflichtleistung von einer Krankenkasse anerkannt sind, gilt der Zahnarzttarif von 1996. Dabei liegt der Taxpunktwert bei CHF 3.10, der Zahntechnikerwert bei CHF 5.55. Die Taxpunktzahl ist fix definiert.

  • Revidierter Tarif Unfall-, Militär-, Invalidenversicherung von 2018

    Der revidierte Tarif (2018) beinhaltet ca. 600 Positionen. Er wird bei Behandlungen im privaten Bereich sowie bei Behandlungen, welche von den Sozialversicherungen (UV/MV/IV) übernommen werden, angewandt.

    Die Position wird wie folgt angegeben: 4. xxxxx. Jeder Position ist eine Erläuterung zugeteilt.

    Bei Sozialversicherungsfällen (UV/MV/IV) wurde gegenwärtig der Taxpunktwert auf CHF 1.00 festgelegt.

  • Der revidierte Tarif Dentotar von 2018

    Bei Behandlungen für den Privatpatienten wird der revidierte Tarif (Dentotar/2018) benötigt. Dabei wählt der Zahnarzt den Taxpunktwert nach unten frei aus, nach oben darf er den Wert von CHF 1.70 nicht überschreiten.
    Der Ansatz des Taxpunktwertes wird laut Schwierigkeitsgrades der Behandlung und laut Berücksichtigung der Praxisgegebenheiten (Mieten, Lohnaufwand etc.) angesetzt. Auch die Taxpunktzahl kann zwischen einem minimalen und einem maximalen Wert frei eingesetzt werden.

  • Welche Pflichten haben SSO-Zahnärzte und -innen?

    Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO – kurz: SSO

    Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO ist die Berufs- und Standesorganisation der in der Schweiz tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Zugehörigkeit einer solchen Fachperson zur SSO bietet Ihnen deshalb Gewähr, dass eine Zahnbehandlung nach allen Regeln der Kunst ausgeführt wird. Zahnärztinnen und Zahnärzte SSO verpflichten sich, ihre Kenntnisse auf dem neusten Stand der Wissenschaft zu halten und ihre Praxis nach modernsten Qualitätsstandards zu führen.

    SSO-Zahnärzte

    • informieren Patientinnen und Patienten über verschiedene Möglichkeiten der Therapie und über die entsprechenden Kosten und unterbreiten einen Kostenvoranschlag. Dieser darf maximal 15% überschritten werden.
    • stellen Patientinnen und Patienten eine detaillierte und verständliche Rechnung aus.
    • unterziehen sich im Streitfall dem Verfahren vor der unabhängigen zahnärztlichen Begutachtungskommission.

Zahnarztwahl

SSO-Mitgliedschaft

Zweitmeinung

Wie in der allgemeinen Medizin führen mehrere Wege zum Ziel. Zweitmeinungen können Behandlungsvarianten vorzeigen. Nicht immer führt eine Zweitmeinung zur gewünschten Gewissheit.

Kostenvoranschläge

Holen Sie für grössere Arbeiten immer einen Kostenvoranschlag ein. Doch über eines müssen Sie sich im Klaren sein: Eine Überprüfung eines Kostenvoranschlages ist nur teilweise aussagekräftig. Auf dem Kostenvoranschlag kann man nur Taxpunktwert und Taxpunktzahl ermitteln. Die Behandlung ist zwar ersichtlich und deutbar, aber wegen fehlender zusätzlicher Unterlagen nur mässig aussagekräftig.